ERGAENZENDE HINWEISE ZUR BEITRAGSBERECHNUNG

Die Höhe des Versicherungsbeitrags häng je nach Fahrzeugart von verschiedenen Faktoren ab. Im wesentlichen spielen dabei Ihr Schadenfreiheitsrabatt und die Typ- sowie Regionaklasse eine Rolle.

  • Schadenfreiheitsrabatt und Vorversicherung
    Durch Ihre Fahrweise wird die Höhe Ihres Beitrags maßgeblich beeinflußt. Je nach dem, ob und wie lange Sie schadenfrei gefahren sind, wird Ihr Vertrag in eine günstigere oder wenig günstige Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

    Bei einem Versicherungswechsel ist für die Einstufung des Vertrags die Bescheinigung des letzten Versicherers über den Verlauf der Vorversicherung maßgeblich. Wird eine Vorversicherung verschwiegen und stellt sich im Nachhinein heraus, adss der Vertrag in der Klasse S oder M eingestuft werden muss, so wird für das erste Versicherungjahr der doppelte Beitrag erhoben.
  • Typklassen
    Für jedes der etwa 15.000 Automodelle in Deutschland gibt es eine Typklasse für die Haftpflicht-, die Teil- ind die Vollkaskoversicherung. Siese spiegeln den Schadenverlauf der Fahrzeugtypen in den vergangenen drei Jahren wider und werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhändler überprüft und marktweit neu festgelegt. Die Typklassen sind für die einzelnen Versicherungsarten unterschiedlich. Je nach der Entwicklung der Schäden für ein bestimmtes Fahrzeug kann die Typklasse mit den Jahren steigen oder fallen.
  • Regionalklassen
    Auch der Wohnort beeinflusst den Versicherungsbeitrag. In den Regionalklassen zeigt sich der Schadenverlauf der letzten fünf Jahre in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. Sie werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhändler überprüft und marktweit neu festgelegt. Die Regionalstatistik für die Kaskoversicherung berücksichtigt auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser-, Hagel- oder Diebstahlhäufigkeit.
  • Tarifgruppen
    Ihr Vertrag wird en Tarifgruppen B (Beamte und Angestellte im öffenlicher Dienst) und L (Beamte auf Lebenszeit) zugeordnet, wenn die Voraussetzungen durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden. Ein Wegfall der Voraussetzungen ist uns unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls kann für das laufende Versicherungsjahr der doppelte Beitrag nach richtiger Zuordnung erhoben werden.
  • Individuelle Tarifmerkmale (gefahrenerhebliche Umstände)
    Insbesondere bei Pkw richtet sich der Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, bei den Schutzbriefleistungen, beim Fahrerschutz und in der Kaskoversicherung nach Ihren individuellen Tarifmermalen.
    Hierzu zählen:
    • Ihre jährliche Fahrleistung
    • der regelmäßige nächtliche Abstellplatz Ihres Fahrzeugs
      d.h., ob Ihr Fahrzeug überwiegend z.B. in einer Garage oder am Straßenrand abstellen.
    • selbstgenutztes, im Inland liegendes Wohneigentum
      d.h., Sie wohnen in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus, für das Sie eine Wohngebäudeversicherung haben.
    • Nuzung des Fahrzeugs
    • Anerkennung des Fahrzeugs als Betriebsausgabe sowie die Vorsteuerabzugs-Berechtigung
    • Finanzierung des Fahrzeugs
    • Die Fahrzeugnutzer d.h., ob das Fahrzeug bspw. nur von Ihnen allein oder auch von anderen Personen genutzt wird.
    • Ihr Alter und das Alter der Fahrzeugnutzer
      Für die Beitragsberechnung ist neben Ihrem Alter auch das Alter der jüngsten und ältesten Nutzer beitragsrelevant.
    • Teilnahme am begleiteten Fahren
      (Führerschein mit 17)
    • Das Alter des Fahrzeugs beim Erwerb
      d.h., wie alt war das Fahrzeug, als Sie se gekauft haben. Daher sind das Datum der erstmaligen Zulassung und das Datum der Zulassung auf Ihren Namen wichtig.
    • Ob die Zulassung des Fahrzeugs auf Sie oder auf eine andere Person erfolgt ist
    • Ihre berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • Zahlungsmodus
      (Zahlungsart und Zahlungsperiode)
    • Aufbauart
    • Fahrzeugdaten
      (z.B. Stärke, Gewicht oder Anzahl der Sitzplätze)
    • Postleitzahl des Fahrzeughalters
    • Fahrtzweck
      d.h., ob das Fahrzeug - auch nur gelegentlich - zur entgeltlichen Beförderung von Waren genutzt wird
      (z.B Kurierdienste, Pizzaauslieferung)
    • Fahrverhalten
    • Gefahrguttransporte

    Ergeben sich während der Vertragslaufzeit Änderungen zu Ihren individuellen Tarifmerkmalen, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich mit. Ihr Beitrag wird dann neu berechnet.
Bitte beachten Sie:
Bei vorsätzlich unrichtig gemachten Angaben wird der Beitrag rückwirkend ab Versicherungbeginn nach den tatsächlich vorliegenden Umständen berechnet. Bei einer vorsätzlich unterlassenen Anzeige wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode nach den tatsächlich vorliegenden gefahrenerheblichen Umständen berechnet. In beiden Fällen wirde eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Zutreffenden.

Wir sind berechtigt, die gefahrenerheblichen Umstände zu überprüfen. Bleibt unsere Anfrage zur Angabe der gefahrenerheblichen Umstände unbeantwortet, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode neu berechnet.


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