ALLGEMEINE VERTRAGSINFORMATION KRAFTFAHZEUGVERSICHERUNG

gemäß §§ 7, 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)



1.
Identität des Versicherers

VHV-PLUS
Allgemeine Versicherung
Registergericht:Amtsgericht Hannover
Registernummer:HRB 57331
USt-IdNr.:DE 815 099 837
Postanschrift:30138 Hannover
Hausanschrift und
Sitz der Gesellschaft:
VHV-Platz 1
30177 Hannover
(ladunsfähige Anschrift)
Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Hogby / Dr. Sebastian Reddeman / Dr. Angelo O. Rohlfs
Vorsitzender des Aufsichtsrates Uwe H. Reuter

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2.
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers

Die VHV-PLUS Allgemeine Versicherung betreibt das Versicherungsgeschäft in den folgenden Versicherungsspaten:

  • Kraftfahrtversicherung

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3.
Versicherungsbedingungen

Für das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und uns gelten der Auftrag, die gesetzlichen Bestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die für die einzelnen Versicherungsarten geltenden Besonderen Bedingungen und Sondervereinbarungen.

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4.
Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung

Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Vertragsbestimmungen.

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5.
Gesamtpreis der Versicherung

Die Höhe der Einzelbeträge, der zu entrichtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein ausgewiesen.

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6.
Zusätzliche Kosten

Bei Beitragsrückständen berechnen wir Mahnkosten; bei Rückläufern im Lastschriftverfahren behalten wir uns vor, Ihnen die Bankgebühren in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren oder Kosten, z.B. für die Antragsbearbeitung werden nicht erhoben. Falls besondere Kosten für Telekommunikationsgebühren anfallen, die über die normalen Telefonkosten hinausgehen, werden diese bei der jeweiligen Telefonnummer angegeben.

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7.
Beitragszahlung

Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, die Zahlungsart und die Zahlungsperiode können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

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8.
Gültigkeitsdauer des Angebots

Den Ihnen überreichten Angebots- und Antragsunterlagen liegen die Beiträge, Versicherungsleistungen, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen zugrunde, die zum Zeitpunkt der Aushändigung gelten.

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9.
Zustandekommen des Vertrags

Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (Willenserklärung) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Vertrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese - einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechtsfolgen - in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherungsschutz kann auch auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

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10.
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der WG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
VHV Plus Allgemeine Versicherung, 30138 Hannover
E-Mail: service@vhv-plus.de

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11.
Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich wie folgt berechnet:

Anzahl der Tage,
an denen Versicherungsschutz bestanden hat
x 1/30 des Monatsbeitrags
1/90 des Vierteljahresbeitrags
1/180 des Halbjahresbeitrags
1/360 des Jahresbeitrags

Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren Ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

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12.
Laufzeit des Vertrags

Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres verlängert sich der jeweilige Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag oder dem Versicherungsschein.

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13.
Beendigung des Vertrags

Sofern nicht von vornherein Versicherungsschutz für einen fest definierten Zeitraum vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Versicherungsdauer Ihnen oder uns eine Kündigung zugegangen ist. Bei Verträgen, die von vornherein einen festen Endtermin vorsehen, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Im Übrigen besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden Fällen:

  • für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall;
  • für den Versicherer und den Erwerber beim Verkauf des Fahrzeugs;
  • für den Versicherer bei Nichtzahlung der Folgeprämie;
  • für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhung.
Einzelheiten können Sie den nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Bedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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14.
Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht

Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover. Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klagestellung Ihren festen Wohnsitz haben oder, in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz.

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15.
Anzuwendende Sprache

Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Sprache mit; während der Laufzeit des Vertrags kommunizieren wir mit Ihnen in deutscher Sprache.

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16.
Aussergerichtliche Beschwerde und Rechtsbehelfsverfahren (nur für private Versicherungsnehmer)

Die VHV Plus Allgemeine Versicherung ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V.

Informationen über den Versicherungsombudsmann, das Beschwerdeverfahren und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter:

www.versicherungsombudsmann.de

Die Postanschrift lautet:

Versicherungsombudsmann. e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin

Sollten Sie als Verbraucher im Verlauf des Vertragsverhältnisses mit einer unserer Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, den Versicherungsombudsmann als neutralen Schlichter zu kontaktieren. Für uns als Versicherer ist dessen Entscheidung bei einem Streitwert bis zu 10.000 EUR verbindlich. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt.

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17.
Aufsichtsbehörde

Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Bundesanstanlt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfger Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Tel.: 0228.4108-0
Fax 0228.4108-1550

Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

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