KFZ-VERSICHERUNG

INFORMATIONSBALTT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN

UNTERNEHMEN: VHV-PLUS ALLGEMEINE VERSICHERUNG
PRODUKT: KRAFTFAHRTVERSICHERUNG
DEUTSCHLAND

Dieses Blatt dient nur der Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Versicherung.
Die vollständigen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungbedingungen/AGB).
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Kfz-Versicherung. Sie sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung.



Was ist versichert

Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungen an, zwischen denen Sie wählen können:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug andere geschädigt werden.
Ersetzt berechtigte Ansprüche.
Wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Schützt vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadengesetz.
Teilkasko
Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Versichert sind z.B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.
Vollkasko
Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihren Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall. Daneben - sofern vereinbart - besteht eine "GAB" -Deckung für fremdfinanzierte Fahrzeuge.
Schutzbrief
Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeugs.
K-Unfallversicherung
Leistet die vereinbarten Geldbeträge für die Fahrzeuginsassen bei Invalidität oder Tod.
Fahrerschutz
Ersetzt den Personenschaden des Fahrers durch einen selbst- oder teilverschuldeten Unfall beim Lenken des Fahrzeugs.
Auslandschutz
Leistet Entschädigung nach deutschem Recht bei unverschuldeten Unfällen im Ausland.
Versicherungssumme
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadensereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.



Was ist nicht versichert

Kfz-Haftpflichtversicherung
Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
Teilkasko
Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus.
Vollkasko
Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß.
Schutzbrief
Fahrzeugreparaturen, die über die Unfall- und Pannenhilfe hinausgehen.
K-Unfallversicherung
Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld.
Fahrerschutz
Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer dafür aufkommt.
Auslandschutz
Vermögensschäden.



Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zu Beispiel:
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen.
Schäden an der Ladung.



Wo bin ich versichert?

Sie haben Versicherungschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen eine grüne Karte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der KfZ-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.



Welche Verpflichtungen habe ich?

Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
Spätere Änderungen teilen Sie uns bitte unverzüglich mit.
Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen.
Ihr Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis gefahren werden.
Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen ans Steuer.
Sie müssen uns außerdem jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen.



Wann und wie zahle ich?

Der erste Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Betrag von Ihren Konto einzuziehen.



Wann beginnt und wann endet die Deckung?

Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, adss Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben. Die Versicherung können Sie für längsten ein jahr abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.



Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Außerdem können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.


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